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   AG Duisburg, 07.02.2000 - 43 IN 45/99   

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AG Duisburg, 07.02.2000 - 43 IN 45/99 (https://dejure.org/2000,20685)
AG Duisburg, Entscheidung vom 07.02.2000 - 43 IN 45/99 (https://dejure.org/2000,20685)
AG Duisburg, Entscheidung vom 07. Februar 2000 - 43 IN 45/99 (https://dejure.org/2000,20685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Leipzig, 23.10.2006 - 401 IN 1281/06

    Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;

    Das gleiche Ergebnis, nämlich Versagung der Verfahrenskostenstundung, erreicht man, wenn man der Ansicht des Amtsgerichts Duisburg (vgl. Beschluss vom 07.02.2000 - 43 IN 45/99 -, NZI 2000 S. 286 - 287; Beschluss vom 08.01.2002 - 63 IK 21/01 - NZI 2002 S. 217 - 218; Beschluss vom 09.05.2005 - 62 IK 188/04 -, NZI 2005 S. 462 - 463; Beschluss vom 13.12.2005 - 60 IN 82/05 -, ZVI2006 S. 34 - 35) folgt.

    Das Amtsgericht Duisburg zieht in Fällen wie dem hier vorliegenden den Schluss, dass ein Schuldner, der grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Rücklagenbildung für die Verfahrenskostenstundung verstößt, im Hinblick auf die Stundung so zu behandeln ist, als sei der pflichtwidrig verbrauchte Vermögensgegenstand noch vorhanden (Beschluss vom 07.02.2000 - 43 IN 45/99 -, NZI 2000 S. 286 - 287; Beschluss vom 08.01.2002 - 63 IK 21/01 - NZI 2002 S. 217 - 218; Beschluss vom 09.05.2005 - 62 DC 188/04 -, NZI 2005 S. 462 - 463; Beschluss vom 13.12.2005 - 60 IN 82/05 -, ZVI 2006 S. 34 - 35).

  • AG Duisburg, 06.12.2005 - 62 IN 302/05

    Missbrauch und Überschreitung der gesetzlichen Vertretungsmacht eines Betreuers

    Die Verfügungen der Betreuerin vom Mai 2005 verstießen zwar objektiv gegen die Pflicht des Schuldners, im absehbaren Vorfeld eines auf ihn zukommenden Insolvenzverfahrens mit der erforderlichen Sorgfalt Rücklagen für die Verfahrenskosten anzusparen (vgl. LG Duisburg NZI 2005, 48 = ZVI 2004, 534; AG Duisburg NZI 2000, 286; NZI 2002, 217; NZI 2005, 462 f. = ZVI 2005, 309 f.).
  • AG Duisburg, 09.05.2005 - 62 IK 188/04

    Zurechnung des Verschuldens des Schuldnerberaters bei der Vorbereitung des

    Das Amtsgericht Duisburg vertritt seit dem Jahr 2000 in veröffentlichter ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein Schuldner, der Restschuldbefreiung anstrebt, im absehbaren Vorfeld eines Insolvenzverfahrens, jedenfalls aber während des außergerichtlichen Einigungsversuchs, nach besten Kräften Rücklagen für die zu erwartenden Verfahrenskosten zu bilden hat (vgl. AG Duisburg NZI 2000, 286 und NZI 2002, 217).
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